Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Pflicht ab Juni 2025 für viele Websites

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Andreas Francke
Projektmanager
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Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit sind zentrale Erfolgsfaktoren für jeden modernen Webauftritt. Doch leider sind viele Websites nach wie vor nicht barrierefrei gestaltet und schließen so einen Teil der Zielgruppe aus. Das muss nicht sein - mit den richtigen Gestaltungsprinzipien lassen sich Websites so konzipieren, dass sie von Menschen mit Behinderungen möglichst uneingeschränkt genutzt werden können.
Eine barrierefreie Website zeichnet sich durch eine Reihe von Gestaltungsprinzipien aus, die eine inklusive Nutzung ermöglichen sollen. Dazu gehören unter anderem:
Diese Aspekte müssen von Beginn an in die Konzeption und Umsetzung von Websites einfließen. Nur so lässt sich eine wirklich inklusive Nutzung für alle Besucher sicherstellen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz legt verpflichtende Regelungen zur Gestaltung digitaler Angebote von Unternehmen und öffentlichen Stellen ab einer bestimmten Größe fest. Ziel ist es, die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Wichtige Eckpunkte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen und ihre Teilhabe zu fördern.
Die rechtlichen Vorgaben betreffen einen großen Teil der deutschen Wirtschaft und Verwaltung. Unternehmen müssen die Barrierefreiheit von Beginn an in ihre Entwicklungsprozesse integrieren, regelmäßig überprüfen und nachbessern. Nur so lässt sich eine inklusive Nutzung für alle Zielgruppen sicherstellen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BGStG) hat einen klar definierten Geltungsbereich und betrifft nicht alle Unternehmen und Organisationen gleichermaßen. Als Unternehmen oder Behörde ist es wichtig, genau zu verstehen, ob und in welchem Umfang die gesetzlichen Vorgaben für den eigenen Betrieb gelten.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zielt in erster Linie auf größere Organisationen ab, die digitale Angebote für Bürger und Kunden bereitstellen. Diese Organisationen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote wie Websites, mobile Apps und elektronische Formulare bis 2025 schrittweise barrierefrei umzusetzen. Dabei müssen sie sich an internationalen Accessibility-Standards wie WCAG 2.1 orientieren.
Kleinere privatwirtschaftliche Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind von den Regelungen des BGStG explizit ausgenommen. Allerdings können auch sie freiwillig Maßnahmen zur Barrierefreiheit ergreifen, um ihre Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und gibt Unternehmen, Behörden sowie anderen Organisationen eine dreijährige Übergangsfrist, um ihre digitalen Angebote schrittweise barrierefrei umzusetzen.
Kurz gesagt: Öffentliche Stellen und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen bis zum 28. Juni 2025 ihre Websites, Mobile Apps, Elektronische Formulare und sonstige digitale Dienstleistungen schrittweise barrierefrei umsetzen.
Die Vorgaben gelten dabei nicht nur für Neuanschaffungen, sondern auch für bestehende digitale Angebote, die nach und nach an die Barrierefreiheitsstandards angepasst werden müssen.
Unternehmen, die die Frist zur Umsetzung bis 2025 nicht einhalten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Daher ist es entscheidend, das Thema Barrierefreiheit frühzeitig in die Organisations- und Entwicklungsprozesse zu integrieren.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind eine internationale Sammlung von Richtlinien und Empfehlungen, die darauf abzielen, Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen.
Die WCAG werden vom W3C-Gremium Web Accessibility Initiative (WAI) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. Sie gelten weltweit als der maßgebliche Standard für barrierefreie Webgestaltung.
Wie bereits erwähnt, ist eine Website korrekt barrierefrei, wenn die Vorgaben der WCAG eingehalten werden.
Gemäß dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BGStG) müssen Organisationen, die vom Gesetz betroffen sind, ihre digitalen Angebote mindestens auf die Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bringen.
Die aktuelle Version WCAG 2.1 umfasst insgesamt 13 Richtlinien, die in drei Prinzipien (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit) unterteilt sind.
Für die Umsetzung dieser Richtlinien definieren die WCAG drei Konformitätsstufen:
Die Konformitätsstufe A der WCAG definiert die Mindestanforderungen für eine barrierefreie Website. Wenn eine Website alle Kriterien auf Stufe A erfüllt, stellt sie sicher, dass die grundlegenden Zugänglichkeitsaspekte für Menschen mit Behinderungen abgedeckt sind.
Zu den wichtigsten Kriterien auf WCAG-Stufe A gehören:
Allgemeine Kriterien:
Multimedia-Inhalte:
Die Konformitätsstufe AA erweitert die Barrierefreiheitsanforderungen über das Basisniveau von Stufe A hinaus. Websites, die Stufe AA erfüllen, bieten einen hohen Grad an Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.
Zusätzlich zu den Kriterien von Stufe A müssen Websites auf Stufe AA unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:
Allgemeine Kriterien:
Multimedia-Inhalte:
Um die Barrierefreiheit einer Website zu testen und zu optimieren, gibt es eine Reihe nützlicher kostenloser Tools und Dienste. Diese reichen von automatisierten Analysetools über Leitfäden für manuelle Prüfungen bis hin zu Möglichkeiten, die tatsächliche Nutzererfahrung von Menschen mit Behinderungen zu simulieren.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu einigen der bekanntesten und nützlichsten kostenlosen Angebote für die Barrierefreiheitsüberprüfung:
Lighthouse (in jeden Chrome Entwickler Tools enthalten)
Der integrierte Accessibility-Test in den Chrome DevTools von Google ist ein umfassendes Analysetool, das nicht nur die Barrierefreiheit, sondern auch Performance, Best Practices und SEO-Aspekte einer Website überprüft und konkrete Optimierungsempfehlungen gibt. Dieses Tool kann jeder auf die Schnelle nutzen, um ein erstes Indiz zu erhalten, wie sehr die eigene Website dem geforderten Standard entspricht.
WAVE Web Accessibility Evaluation Tool
WAVE ist ein webbasiertes Tool, das automatisch die Barrierefreiheit einer Website analysiert und gängige Probleme wie fehlerhafte Alternativtexte oder mangelnden Kontrast identifiziert. Es liefert detaillierte Berichte mit Verbesserungsvorschlägen.
aXe (Chrome/Firefox Plugin)
aXe ist eine praktische Browser-Erweiterung für Chrome und Firefox, die ebenfalls automatische Tests auf Barrierefreiheit durchführt und detaillierte Berichte mit Verbesserungsvorschlägen liefert.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Betreiber öffentlicher Websites dazu, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Als Internetagentur unterstützen wir unsere Kunden dabei, diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Wir verstehen Barrierefreiheit als integralen Bestandteil moderner, nutzerfreundlicher Webentwicklung und setzen uns dafür ein, dass alle Menschen unabhängig von Fähigkeiten und Einschränkungen gleichberechtigt auf digitale Inhalte zugreifen können.
Bei der Entwicklung neuer Websites legen wir von Anfang an besonderen Wert darauf, dass alle relevanten Richtlinien zur Barrierefreiheit eingehalten werden. Wir setzen auf semantische Auszeichnungen, intuitive Bedienbarkeit, mobile Optimierung und weitere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Webauftritte unserer Kunden nicht nur ansprechend und funktional, sondern auch rechtlich konform sind. So können wir gewährleisten, dass alle Nutzergruppen ein barrierefreies Web Erlebnis genießen können.