KI-Kennzeichnungspflicht: Was seit August 2026 gilt – und was Sie jetzt tun müssen

1. Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die KI-Kennzeichnungspflicht verpflichtet Unternehmen dazu, den Einsatz künstlicher Intelligenz offenzulegen. Konkret heißt das: KI-generierte Texte, Bilder, Audio oder Videos müssen als solche erkennbar sein, und wer einen Chatbot einsetzt, muss seine Besucher darüber informieren, dass am anderen Ende eine Maschine antwortet. Grundlage ist Artikel 50 der KI-Verordnung der EU, kurz AI Act.
Kleiner Insider vorab: Auch das Bild ganz oben auf dieser Seite ist mit KI entstanden. Zwingend kennzeichnungspflichtig wäre das hier wahrscheinlich nicht. Wir machen es trotzdem – als kleines Anschauungsbeispiel für das, worum es in diesem Beitrag überhaupt geht.
Seit dem 2. August 2026 gilt diese Regel verbindlich – festgelegt in Artikel 113 des AI Act, der den Zeitplan für die einzelnen Pflichten des Gesetzes regelt.
Der AI Act tritt nicht auf einen Schlag in Kraft.
Er kommt in Wellen. Verbotene KI-Praktiken waren schon früher untersagt, Regeln für Hochrisiko-Systeme folgen erst später. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gehören zu den Regeln, die seit diesem August greifen.
Warum schreibt die EU das überhaupt vor? Ganz einfach: Menschen sollen wissen, mit wem oder was sie es gerade zu tun haben. Kommt der Text vom Redakteur oder vom Sprachmodell? Sitzt am anderen Ende des Chats jemand, oder antwortet nur ein Algorithmus?
Und nein, das ist kein Thema nur für die großen Tech-Konzerne. Nutzt Ihr Unternehmen KI-Texte im Blog oder einen Chatbot im Kundenservice, sind Sie mittendrin.
1. EUR-Lex - VERORDNUNG (EU) 2024/1689 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES, Artikel 50 und Artikel 113
2. EU-Kommission - Regulatory framework for AI
2. Wen betrifft die KI-Kennzeichnungspflicht – und was muss gekennzeichnet werden?
Kennzeichnungspflichtig sind alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder deren Inhalte veröffentlichen – vom Chatbot im Kundenservice bis zum KI-generierten Blogbild. Vier Fälle hat der Gesetzgeber dabei im Blick: den Chat mit einem KI-System, synthetische Inhalte wie Text, Bild, Audio oder Video, Deepfakes, und den Einsatz von Emotionserkennung. Sobald einer davon bei Ihnen zutrifft, kommt die Kennzeichnung ins Spiel.
Chatbots: Sitzt auf Ihrer Website ein KI-gestützter Kundenservice-Bot, muss der Besucher das spätestens beim ersten Kontakt erfahren. Ein Satz reicht dafür oft schon: "Sie chatten gerade mit unserem KI-Assistenten." Ist ohnehin offensichtlich, dass eine Maschine antwortet – etwa bei einem simplen FAQ-Klickmenü –, entfällt die Pflicht.
Synthetische Inhalte: Erzeugen und veröffentlichen Sie selbst Texte, Bilder, Audio oder Video mit KI, kommt eine zweite Pflicht dazu: Diese Inhalte müssen erkennbar als KI-generiert markiert sein. Bei Text gibt es eine Ausnahme: Wurde er redaktionell geprüft und liegt die Verantwortung dafür bei einer Person, entfällt die Kennzeichnungspflicht.
Deepfakes: Besonders genau nimmt es der Gesetzgeber bei Inhalten, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen. Die müssen sichtbar als künstlich erzeugt oder manipuliert gekennzeichnet werden.

Bild 1: realistisches KI-Bild mit einer real erscheinenden Person mit Hinweis auf KI-generierter Inhalt

Bild 2: gleiches Bild als deutlich erkennbarer Comic-Stil ohne Hinweis auf KI-generierter Inhalt
Ein KI-Bild von einer realen Person in einer Situation, die nie stattgefunden hat? Genau das soll die Regel verhindern.
Ausnahmen gelten für Kunst, Satire und Strafverfolgung.
Emotionserkennung: Ein Randfall, der leicht übersehen wird. Setzen Sie Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung ein – etwa über eine Kamera am Empfang –, müssen Sie auch das offenlegen.
In der Praxis landen die meisten Unternehmen bei zwei Fällen: dem Chatbot auf der eigenen Website, und den KI-Bildern oder -Texten im Marketing. Kein Grund zur Panik – beides ist in wenigen Minuten erledigt.
3. e-recht24.de - KI-Kennzeichnungspflicht für Unternehmer
3. Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die KI-Kennzeichnungspflicht?
Bei Verstößen gegen Artikel 50 des AI Act drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher liegt. Das regelt Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt jeweils die niedrigere Grenze.
Diese Zahl ist die gesetzliche Höchstgrenze. Kein Unternehmen zahlt automatisch 15 Millionen Euro, nur weil ein Chatbot-Hinweis fehlt.
Wie hoch ein Bußgeld im Einzelfall tatsächlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: der Schwere des Verstoßes, seiner Dauer, der Zahl der Betroffenen und davon, wie kooperativ sich ein Unternehmen zeigt.
Zum Vergleich lohnt ein Blick auf die anderen Bußgeldstufen des AI Act. Für verbotene KI-Praktiken sind bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes möglich. Die Kennzeichnungspflicht liegt eine Stufe darunter – ernst zu nehmen ist sie trotzdem.
Wer die Bußgelder am Ende verhängt, legen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten selbst fest, über nationale Behörden oder Gerichte. Welche Stelle das in Deutschland konkret übernimmt, ist zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich noch nicht klar benannt.
Und noch etwas gehört zur Ehrlichkeit dazu: Da die Regel erst seit August 2026 gilt, gibt es bislang keine bekannten Bußgeldfälle und keine gerichtliche Praxis dazu. Was hier steht, sind die gesetzlichen Vorgaben – keine Rechtsberatung für den Einzelfall. Bei konkreten Fragen zur eigenen Situation hilft am Ende nur der Blick zu einem Fachanwalt.
4. Wie setzen Sie die KI-Kennzeichnungspflicht praktisch um?
Am einfachsten setzen Sie die Kennzeichnungspflicht mit sichtbaren Hinweisen um: ein kurzer Satz beim Chatbot, ein Label am Bild, ein Vermerk unter dem Text. Für Bilder, Audio und Video gibt es zusätzlich technische Standards, die die Kennzeichnung direkt in die Datei einbetten. Beides zusammen erfüllt in den meisten Fällen die Anforderungen aus Artikel 50.
Chatbot: Ein einziger Satz zu Gesprächsbeginn reicht oft schon: „Sie unterhalten sich hier mit unserem KI-Assistenten." Steht das im Begrüßungstext oder direkt im ersten Chatfenster, ist die Pflicht erfüllt.
Bilder und Videos: Bei Inhalten, die unter die Deepfake-Definition fallen – sie zeigen also reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt –, lässt sich die Offenlegung auf zwei Wegen lösen: mit einem sichtbaren Label oder Wasserzeichen direkt im Bild, oder über Metadaten, die in der Datei stecken und sich automatisch auslesen lassen. Ein Standard, der dafür zunehmend genutzt wird, heißt C2PA – ursprünglich als allgemeiner Herkunftsnachweis für digitale Inhalte entwickelt, mittlerweile auch bei vielen KI-Bildgeneratoren im Einsatz.
Auch wenn ein Bild kein Deepfake im engeren Sinn ist: Ein Hinweis schadet nie, gerade dort, wo Betrachter etwas für echt halten könnten.
Text: Hier ist die Pflicht enger gefasst, als es zunächst klingt. Sie gilt für Inhalte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren – typischerweise Nachrichten oder Meinungsbeiträge zu Themen, die viele Menschen angehen. Ein reiner Produkt- oder Ratgebertext fällt in der Regel nicht direkt darunter. Wo die Pflicht greift, entfällt sie trotzdem, wenn ein Mensch den Text redaktionell geprüft hat und die Verantwortung dafür trägt.
Code of Practice: Wer sich nicht auf eigene Formulierungen verlassen möchte: Die EU-Kommission hat einen freiwilligen Code of Practice zur Kennzeichnung von KI-Inhalten veröffentlicht, dazu ein einheitliches Set an Icons. Beides kann als Vorlage dienen, verpflichtend ist die Nutzung aber nicht.
Eine Faustregel hilft trotzdem bei der ersten Einordnung, auch wenn sie nicht jeden Einzelfall abdeckt: Kommt KI zum Einsatz, und wird das Ergebnis veröffentlicht, ist ein Hinweis meistens Pflicht. Nicht nötig ist er bei den Ausnahmen, die Sie inzwischen kennen: wenn ohnehin klar ist, dass eine Maschine antwortet, bei redaktionell verantworteten Texten, bei Kunst und Satire sowie bei der Strafverfolgung.
4. C2PA - Coalition for Content Provenance and Authenticity
Fazit
Ehrlich gesagt: Die KI-Kennzeichnungspflicht ist kein Bürokratiemonster. Ein Satz beim Chatbot, ein Label am Bild – das war's meistens schon.
Wo es kompliziert wird, ist die Frage, ob Sie überhaupt betroffen sind. Und da hilft kein Standardsatz, den Sie einfach über die ganze Website kleben. Der Blogartikel über die neuesten Gartentipps? Wahrscheinlich außen vor. Aber ein Kommentar zu einem politischen Thema, mit KI geschrieben, braucht eher einen Hinweis.
Bußgelder bis 15 Millionen Euro klingen erstmal nach viel. Sind sie auch – aber als Höchstgrenze, nicht als das, was bei jedem vergessenen Hinweis automatisch fällig wird.
Was am Ende bleibt: einmal durch die eigenen Kanäle gehen. Chatbot, Bildgenerator, der Blog, vielleicht der Podcast. Überall dort, wo KI mitgemischt hat und das Ergebnis öffentlich landet, lohnt sich ein zweiter Blick.
Meistens reicht dann wirklich wenig.
Noch ein Hinweis zum Schluss: Dieser Beitrag soll Ihnen einen grundlegenden Überblick über die KI-Kennzeichnungspflicht geben, er ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf zusätzlich und holen Sie sich ggf. auch bei konkreten Fragen rechtlichen Beistand.
